Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Verkäufe (sowohl im Ladengeschäft als auch über den Online-Shop), Leistungen, Reparaturen und Servicearbeiten der WT-Thiedemann GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“).
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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
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Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich in Textform anerkannt hat.
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Jede Änderung, Nebenabrede oder Ergänzung bedarf der Textform.
II. Angebote und Preise
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Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
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Preise gegenüber Unternehmern (B2B): Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Preise gegenüber Verbrauchern (B2C): Für Verbraucher verstehen sich die Preise als Endpreise (Bruttopreise) inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen und sich Kostenfaktoren (z. B. Löhne, Materialpreise) ändern.
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Kostenvoranschläge sind 30 Tage gültig. Etwaige Kosten für deren Erstellung werden bei Auftragserteilung verrechnet.
III. Aufträge und Ausführung
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Unteraufträge an qualifizierte Fachbetriebe zu vergeben.
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Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistungen.
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Bei Reparaturaufträgen darf der Auftragnehmer zusätzliche Arbeiten durchführen, wenn sie zur Betriebssicherheit erforderlich sind und den Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschreiten.
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Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftragnehmer bei der Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten berechtigt, nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen sowohl Original-Ersatzteile der jeweiligen Gerätehersteller als auch qualitativ gleichwertige, zertifizierte Nachbauteile (Identteile) von Drittanbietern zu verwenden.
IV. Arbeitszeiten, Abrechnung und Außendiensteinsätze
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Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallener Arbeitszeit gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers.
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Die erste Arbeitsstunde gilt als Mindestberechnung (Grundpauschale). Diese umfasst Rüst-, Diagnose-, Einstell- und Funktionsprüfzeiten sowie organisatorische Aufwände bei Werkstatt- und Außendiensteinsätzen.
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Nach Ablauf der ersten Stunde erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt (0,25 Std.).
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Anfahrt, Abholung, Lieferung oder mobile Einsätze werden gesondert berechnet. Die Berechnung erfolgt je nach Aufwand oder Entfernung. Der Standardsatz pro gefahrenem Kilometer beträgt für Unternehmer 1,80 € netto und für Verbraucher 2,14 € brutto.
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Die angegebenen Arbeitszeiten beinhalten auch Nebenarbeiten wie Geräteannahme, Reinigung, Dokumentation, Rücksprache mit dem Kunden und Probelauf. Diese Regelung entspricht der branchenüblichen Kalkulationspraxis im Land-, Forst- und Gartentechnikbereich.
V. UVV-Sicherheitsprüfung und Sicherheit
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Der Auftragnehmer führt UVV-Sicherheitsprüfungen an handgeführten Garten-, Forst- und Motorgeräten gemäß DGUV Vorschrift 100-500 (Kapitel 2.10) sowie DGUV Information 214-059 durch.
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Die Prüfung ist auf den motorseitigen Bereich beschränkt und umfasst eine Sicht- und Funktionskontrolle der sicherheitsrelevanten mechanischen Komponenten zum Zeitpunkt der Durchführung (Stichtagsprüfung). Eine elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist nicht Bestandteil der durchgeführten UVV-Prüfung.
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Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette mit einer Gültigkeit von in der Regel 12 Monaten sowie ein Prüfprotokoll.
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Haftungsausschluss bei Folgemängeln: Die Vergabe der Prüfplakette bestätigt lediglich die Mängelfreiheit im Moment der Prüfung. Eine Haftung für Schäden oder Mängel, die nach der Prüfung durch Verschleiß, Überlastung, unsachgemäßen Gebrauch oder Alterung des Materials auftreten, ist ausgeschlossen.
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Umgang mit mangelhaften Geräten (Nichtbestehen): Werden bei der Prüfung Sicherheitsmängel festgestellt, die das Bestehen der UVV-Prüfung verhindern, wird keine Plakette erteilt. Der Auftragnehmer kennzeichnet das Gerät als „nicht betriebssicher“.
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Wird das mangelhafte Gerät vom Auftraggeber ohne Durchführung einer kostenpflichtigen Reparatur wieder mitgenommen, erfolgt die Nutzung ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung des Auftragnehmers für Unfälle, Sach- oder Personenschäden, die durch den Betrieb eines als nicht betriebssicher deklarierten Geräts entstehen, ist vollständig ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, seine gewerblich genutzten Geräte regelmäßig prüfen zu lassen. Eine Haftung für Schäden bei unterlassener oder verspäteter Prüfung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
VI. Abnahme, Abholung, Lagerung und Haftung beim Be- und Entladen
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Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) oder telefonisch informiert.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gerät innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige abzuholen. Erfolgt keine Abholung, gilt die Abnahme gemäß § 640 BGB spätestens nach 10 Tagen als erfolgt.
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Ab dem 15. Tag nach Fertigstellungsanzeige kann der Auftragnehmer Lagerkosten in Höhe von 1,00 € netto (für Unternehmer) bzw. 1,19 € brutto (für Verbraucher) pro Tag berechnen.
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Nach drei Monaten ab Fertigstellungsanzeige gilt das Gerät als übergeben und ordnungsgemäß ausgeliefert, sofern der Auftraggeber nicht binnen dieser Frist in Textform Gegenteiliges beweist. Ein späterer Einwand, das Gerät sei nicht abgeholt oder ausgeliefert worden, ist ausgeschlossen.
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Der Auftragnehmer hat ein gesetzliches Pfandrecht an den ihm überlassenen Geräten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.
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Das Be- und Entladen von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen (PKW, Transporter, Anhänger etc.) erfolgt nicht als vertragliche Leistung, sondern ausschließlich als freiwillige Gefälligkeit des jeweiligen Mitarbeiters auf Risiko und Verantwortung des Auftraggebers.
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Eine Haftung für Schäden an Fahrzeugen, Anhängern oder Geräten, die beim Be- oder Entladen entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine eigene Hilfsperson zum Be- oder Entladen mitzubringen. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht verpflichtet, hieran mitzuwirken.
VII. Verkauf im Ladengeschäft, Rückgabe und Umtausch
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Für Waren und Geräte, die direkt im Ladengeschäft des Auftragnehmers gekauft werden, besteht kein gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht.
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Soweit der Auftragnehmer im Einzelfall eine Rücknahme oder einen Umtausch auf Kulanz gewährt, erfolgt dies ausschließlich gegen Ausgabe eines Warengutscheins. Eine Barauszahlung oder Rücküberweisung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
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Maschinen und Geräte, die bereits aufgebaut, betankt (z. B. mit Benzin, Sonderkraftstoff oder Öl) oder in Betrieb genommen wurden, sowie benutzte Ersatzteile sind von jeglicher Kulanzrückgabe ausgeschlossen.
VIII. Online-Shop, Fernabsatz und Widerrufsrecht
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Kein Widerrufsrecht für Unternehmer: Für Bestellungen über den Online-Shop durch Unternehmer, Firmen, Institutionen, Behörden oder Vereine (B2B) ist jedes Recht auf Widerruf, Rückgabe oder Umtausch vollständig ausgeschlossen.
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Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C): Verbrauchern steht bei Verträgen, die über den Online-Shop abgeschlossen werden, ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die genauen Bedingungen und die formelle Belehrung hierzu sind in der separaten „Widerrufsbelehrung“ geregelt.
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Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderanfertigungen: Das Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. kundenspezifische Sonderbestellungen, maßangefertigte Teile oder speziell angepasste Zubehörteile).
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Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren im Falle eines Widerrufs.
IX. Eigentumsvorbehalt und Produktbeschaffenheit
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Gelieferte Waren, Geräte und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
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Beschaffenheit der Ware im Handel und Online-Shop: Soweit in der Produktbeschreibung im Online-Shop oder beim Verkauf im Ladengeschäft nicht ausdrücklich die Eigenschaft als „Original-Ersatzteil“ des Geräteherstellers angegeben ist, handelt es sich um qualitativ gleichwertige, zertifizierte Nachbauteile von Erstausrüstern oder spezialisierten Drittanbietern. Beide Varianten gelten als vertragsgemäße Beschaffenheit.
X. Kostenvoranschlag und Schadensfeststellung
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Kostenvoranschläge sind sorgfältig, jedoch unverbindlich.
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Wird nach Demontage festgestellt, dass eine wirtschaftliche Reparatur nicht möglich ist, kann der Auftragnehmer die Kosten der Schadensfeststellung (tatsächlich angefallene Arbeits- und Diagnosezeiten) berechnen.
XI. Gewährleistung und Haftung
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Auf durchgeführte Reparaturen und eingebaute Ersatzteile gewährt der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern eine Gewährleistung von 6 Monaten und gegenüber Verbrauchern von 12 Monaten ab Abnahme, soweit kein Ausschluss nach den folgenden Punkten vorliegt.
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Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen, alters- oder nutzungsbedingten Verschleiß (z. B. Zündkerzen, Filter, Keilriemen, Messer, Scheren, Starterseile, Dichtungen, Membranen, Lager, Kupplungen, Kraftstoffleitungen).
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Bei Geräten, die älter als 10 Jahre sind oder deren Ersatzteillage stark eingeschränkt ist, erfolgt eine Reparatur ausschließlich auf ausdrücklichen Kundenwunsch und unter vollständigem Ausschluss der Mängelhaftung (Gewährleistung). Eine Haftung für Folgeschäden oder das Wiederauftreten des Fehlers ist ausgeschlossen, es sei denn, it liegt ein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.
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Sonderregelung für Kraftstoffsysteme und Vergaser (Neu und Gereinigt):
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Die Ultraschallreinigung von Vergasern stellt eine reine Reinigungs- und Wartungsdienstleistung dar. Eine Gewährleistung für das erneute Verstopfen, Verharzen oder Verschmutzen des Vergasers nach der Übergabe ist ausgeschlossen.
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Eine Mängelhaftung für das Kraftstoffsystem – ausdrücklich auch beim Einbau von fabrikneuen Vergasern oder Kraftstoffkomponenten – ist vollständig ausgeschlossen, wenn die Funktionsstörung auf die Verwendung von ungeeignetem, falsch gemischtem oder überlagertem Kraftstoff zurückzuführen ist.
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Als überlagert gilt herkömmlicher Kraftstoff (z. B. E5 / E10) bereits dann, wenn er sich länger als 4 Wochen ungenutzt im Kraftstoffsystem befindet. Dieser Ausschluss greift nicht, wenn der Kraftstoff nachweislich durch geeignete Zusätze stabilisiert wurde oder von vornherein langlebiger Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet wurde. Die sachgemäße Lagerung und Entleerung des Systems liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Keine Haftung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Eingriffe, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder ungeeignete Betriebsstoffe entstehen.
XII. Nachbesserung und Reklamation
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Stellt der Auftraggeber einen Mangel fest, ist dieser dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, in Textform mitzuteilen.
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Dem Auftragnehmer ist stets die Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das betreffende Gerät zur Nachprüfung und Nachbesserung in der Werkstatt des Auftragnehmers vorzulegen.
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Wird ein Gerät ohne vorherige Rücksprache anderweitig repariert oder geöffnet, erlischt jeder Anspruch auf Nachbesserung oder Gewährleistung für diesen Mangel.
XIII. Fehlerdiagnosepauschale und Zahlungsbedingungen
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Bei Abgabe eines Geräts zur Reparaturprüfung wird eine Fehlerlokalisierungs- bzw. Fehlerfeststellungsgebühr (Diagnosepauschale) erhoben. Diese beträgt mindestens 30,00 €, kann je nach Gerätetyp, Größe und Aufwand jedoch bis zu 100,00 € (netto für Unternehmer / brutto für Verbraucher) betragen. Die genaue Höhe wird bei Geräteannahme mitgeteilt.
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Wird das Gerät nicht repariert, nicht abgeholt oder lehnt der Auftraggeber die Reparatur ab, bleibt die Fehlerdiagnosepauschale in voller Höhe geschuldet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Befunds ein Neukauf oder ein Reparaturauftrag, wird die Gebühr anteilig oder vollständig angerechnet.
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Die Diagnosepauschale ist bei Abgabe des Geräts in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Firmenkunden und langjährige Bestandskunden können diese Pauschale nach Vereinbarung auf Rechnung begleichen.
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Rechnungen über Reparatur- oder Verkaufsleistungen sind nach Fertigstellung bzw. Übergabe sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
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Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Neukunden oder Sonderbestellungen eine Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
XIV. Verwendung kundeneigener Ersatzteile
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Werden vom Auftraggeber selbst beschaffte oder mitgebrachte Ersatzteile zur Verwendung bei einer Reparatur übergeben, erfolgt der Einbau ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und eigenes Risiko des Auftraggebers.
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Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Funktionsgarantie für die Tauglichkeit, Passgenauigkeit oder Qualität dieser Teile. Eine Haftung für Folgeschäden, Montageprobleme oder Folgekosten, die durch das mitgebrachte Ersatzteil entstehen, ist vollständig ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Einbau abzulehnen, wenn das Teil erkennbar nicht geeignet oder sicherheitstechnisch bedenklich ist.
XV. Garantieleistungen
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Der Auftragnehmer führt Garantieleistungen für verschiedene Hersteller im Rahmen bestehender Servicevereinbarungen durch. Für die Garantieentscheidung ist ausschließlich der jeweilige Hersteller verantwortlich. Der Auftragnehmer tritt hierbei nur als ausführender Servicebetrieb auf.
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Garantieansprüche können nur für Geräte anerkannt werden, die bei einem autorisierten Fachhändler gekauft und ordnungsgemäß registriert wurden. Für Geräte, die über das Internet, Online-Marktplätze oder nicht autorisierte Händler bezogen wurden, wird keine kostenlose Garantiebearbeitung durchgeführt. In diesen Fällen erfolgt die Reparatur kostenpflichtig nach Aufwand.
XVI. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister).
XVII. Schlussbestimmungen
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der WT-Thiedemann GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).