Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Reparaturen und Servicearbeiten der WT-Thiedemann GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
  3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

II. Angebote und Preise

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen und sich Kostenfaktoren (z. B. Löhne, Materialpreise) ändern.
  4. Kostenvoranschläge sind 30 Tage gültig. Etwaige Kosten für deren Erstellung werden bei Auftragserteilung verrechnet.

III. Aufträge und Ausführung

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Unteraufträge an qualifizierte Fachbetriebe zu vergeben.
  2. Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistungen.
  3. Bei Reparaturaufträgen darf der Auftragnehmer zusätzliche Arbeiten durchführen, wenn sie zur Betriebssicherheit erforderlich sind und den Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschreiten.

IV. Arbeitszeiten, Abrechnung und Außendiensteinsätze

  1. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallener Arbeitszeit gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz der WT-Thiedemann GmbH.
  2. Die erste Arbeitsstunde gilt als Mindestberechnung (Grundpauschale). Diese umfasst Rüst-, Diagnose-, Einstell- und Funktionsprüfzeiten sowie organisatorische Aufwände bei Werkstatt- und Außendiensteinsätzen.
  3. Nach Ablauf der ersten Stunde erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt (0,25 Std.).
  4. Anfahrt, Abholung, Lieferung oder mobile Einsätze werden gesondert berechnet. Die Berechnung erfolgt je nach Aufwand oder Entfernung (Standard: 1,00 € netto pro gefahrenem Kilometer).
  5. Die angegebenen Arbeitszeiten beinhalten auch Nebenarbeiten wie Geräteannahme, Reinigung, Dokumentation, Rücksprache mit dem Kunden und Probelauf.
  6. Diese Regelung gilt sowohl für Arbeiten in der Werkstatt als auch für mobile Einsätze und entspricht der branchenüblichen Kalkulationspraxis im Land-, Forst- und Gartentechnikbereich

V. UVV-Sicherheitsprüfung und Sicherheit

  1. Der Auftragnehmer führt UVV-Sicherheitsprüfungen an handgeführten Garten-, Forst- und Motorgeräten gemäß DGUV Vorschrift 100-500 (Kapitel 2.10) sowie DGUV Information 214-059 durch.
  2. Die Prüfung ist auf den motorseitigen Bereich beschränkt und umfasst eine Sicht- und Funktionskontrolle der sicherheitsrelevanten mechanischen Komponenten.
  3. Eine elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist nicht Bestandteil der durchgeführten UVV-Prüfung.
  4. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette mit Gültigkeit von in der Regel 12 Monaten.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte regelmäßig prüfen zu lassen. Eine Haftung für Schäden bei unterlassener oder verspäteter Prüfung ist ausgeschlossen.

VI. Abnahme, Abholung, Lagerung, Beweislast und Haftung beim Be- und Entladen

  1. Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber telefonisch, schriftlich oder elektronisch informiert.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gerät innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige abzuholen.
  3. Erfolgt keine Abholung, gilt die Abnahme gemäß § 640 BGB spätestens nach 10 Tagen als erfolgt.
  4. Ab dem 15. Tag nach Fertigstellungsanzeige kann der Auftragnehmer Lagerkosten in Höhe von 1,00 € netto pro Tag berechnen.
  5. Nach drei Monaten ab Fertigstellungsanzeige gilt das Gerät als übergeben und ordnungsgemäß ausgeliefert, sofern der Auftraggeber nicht binnen dieser Frist schriftlich Gegenteiliges beweist. Ein späterer Einwand, das Gerät sei nicht abgeholt oder ausgeliefert worden, ist ausgeschlossen.
  6. Der Auftragnehmer hat ein gesetzliches Pfandrecht an den ihm überlassenen Geräten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen.
  7. Das Be- und Entladen von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen (PKW, Transporter, Anhänger etc.) erfolgt nicht als vertragliche Leistung, sondern ausschließlich als freiwillige Gefälligkeit des jeweiligen Mitarbeiters.
  8. Eine Haftung für Schäden an Fahrzeugen, Anhängern oder Geräten, die beim Be- oder Entladen entstehen, ist vollständig ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche Handlung vorliegt.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine eigene Hilfsperson zum Be- oder Entladen mitzubringen. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht verpflichtet, hieran mitzuwirken.

Erfolgt eine Unterstützung durch Mitarbeiter dennoch freiwillig, geschieht dies ausschließlich auf Risiko und Verantwortung des Auftraggebers, ohne Haftungsanspruch gegenüber dem Unternehmen oder dessen Mitarbeitern.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Verarbeitungen oder Einbauten erfolgen stets im Namen und Auftrag des Auftragnehmers.

 

VIII. Kostenvoranschlag und Schadensfeststellung

  1. Kostenvoranschläge sind sorgfältig, jedoch unverbindlich.
  2. Wird nach Demontage festgestellt, dass eine wirtschaftliche Reparatur nicht möglich ist, kann der Auftragnehmer die Kosten der Schadensfeststellung berechnen.
  3. Die Kosten für einen nicht ausgeführten Auftrag werden mit den tatsächlich angefallenen Arbeits- und Diagnosezeiten berechnet.

IX. Gewährleistung und Haftung

  1. Auf durchgeführte Reparaturen und Ersatzteile wird eine Gewährleistung von 6 Monaten ab Abnahme gewährt, soweit kein Ausschluss nach den folgenden Punkten vorliegt.
  2. Verschleißteile (z. B. Zündkerzen, Filter, Keilriemen, Messer, Scheren, Starterseile, Dichtungen, Membranen, Lager, Kupplungen, Kraftstoffleitungen) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  3. Bei Geräten, die älter als 10 Jahre sind oder deren Ersatzteillage eingeschränkt ist, erfolgt eine Reparatur ausschließlich auf ausdrücklichen Kundenwunsch und ohne Gewährleistung. Eine Haftung für Folgeschäden oder Wiederauftreten des Fehlers ist ausgeschlossen.
  4. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  5. Keine Haftung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Eingriffe, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder ungeeignete Betriebsstoffe entstehen.
  6. Eine Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter Änderungen oder Reparaturen vornimmt, bevor die Beanstandung gegenüber dem Auftragnehmer erfolgt.

X. Nachbesserung und Reklamation

  1. Stellt der Auftraggeber nach Abnahme einen Mangel fest, ist der Auftragnehmer berechtigt, zweimal nachzubessern, bevor der Auftraggeber weitere Rechte (z. B. Minderung oder Rücktritt) geltend machen kann.
  2. Der Mangel ist dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das betreffende Gerät zur Nachprüfung und Nachbesserung in der Werkstatt des Auftragnehmers vorzulegen.
  4. Wird ein Gerät ohne vorherige Rücksprache anderweitig repariert oder geöffnet, erlischt jeder Anspruch auf Nachbesserung oder Gewährleistung.
  5. Ist eine Nachbesserung aus technischen Gründen nicht möglich oder unverhältnismäßig, kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen eine angemessene Minderung anbieten oder den Auftrag kostenfrei stornieren.
  6. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

XI. Zahlungsbedingungen und Fehlerdiagnosepauschale

  1. Bei Abgabe eines Geräts zur Reparatur wird eine Fehlerlokalisierungs- bzw. Fehlerfeststellungsgebühr (Diagnosepauschale) erhoben.
    • Diese beträgt mindestens 30,00 €, kann je nach Gerätetyp, Größe und Aufwand jedoch bis zu 100,00 € betragen.
    • Die genaue Höhe wird dem Auftraggeber bei Geräteannahme mitgeteilt und bestätigt.
  2. Die Gebühr dient zur technischen Überprüfung, Schadensanalyse und Erstellung eines Kostenvoranschlags.
  3. Wird das Gerät nicht repariert, nicht abgeholt oder lehnt der Auftraggeber die Reparatur ab, bleibt die Fehlerdiagnosepauschale in voller Höhe geschuldet.
  4. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Befunds ein Neukauf oder Reparaturauftrag, wird die bereits gezahlte Gebühr vollständig oder anteilig angerechnet.
  5. Die Diagnosepauschale ist bei Abgabe des Geräts in bar oder per EC-Karte zu entrichten, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
  6. Firmenkunden und langjährige Bestandskunden können diese Pauschale auf Rechnung begleichen.
  7. Rechnungen über Reparatur- oder Verkaufsleistungen sind nach Fertigstellung sofort ohne Abzug fällig.
  8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 BGB).
  9. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Neukunden oder Sonderbestellungen eine Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

XII. Rückgabe, Umtausch und Sonderbestellungen

  1. Ersatzteile und Zubehörteile sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, da sie kundenspezifisch bestellt oder angepasst werden.
  2. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung dafür, dass das bestellte Ersatzteil oder Zubehör technisch und passend für das jeweilige Gerät ist. Eine Haftung des Auftragnehmers bei Falschbestellung ist ausgeschlossen.
  3. Sonderbestellungen, nicht lagermäßig geführte Artikel und individuell beschaffte Teile sind vom Widerruf, Umtausch und Rücktritt ausgeschlossen.
  4. Maschinen und Geräte, die bereits aufgebaut, betankt (z. B. mit Benzin und Öl) oder in Betrieb genommen wurden, sind vom Rückgabe- und Umtauschrecht ausgeschlossen.
  5. Rückgaben werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers akzeptiert. Dabei ist ein Wertminderungsabzug von mindestens 30 % bindend.
  6. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

XIII. Verwendung kundeneigener Ersatzteile

  1. Werden vom Auftraggeber selbst beschaffte oder mitgebrachte Ersatzteile zur Verwendung bei einer Reparatur übergeben, erfolgt der Einbau ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und eigenes Risiko des Auftraggebers.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung, Haftung oder Funktionsgarantie für die Tauglichkeit, Passgenauigkeit oder Qualität dieser Teile.
  3. Eine Haftung für Folgeschäden, Montageprobleme oder Folgekosten, die durch das mitgebrachte Ersatzteil entstehen, ist vollständig ausgeschlossen.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Einbau abzulehnen, wenn das Teil erkennbar nicht geeignet oder sicherheitstechnisch bedenklich ist.
  5. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass die gelieferten oder mitgebrachten Teile den technischen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften entsprechen.

XIV. Garantieleistungen

  1. Die WT-Thiedemann GmbH führt Garantieleistungen für verschiedene Hersteller im Rahmen bestehender Servicevereinbarungen durch.
  2. Garantieansprüche können nur für Geräte anerkannt werden, die bei einem autorisierten Fachhändler gekauft und ordnungsgemäß registriert wurden.
  3. Für Geräte, die über das Internet, Online-Marktplätze oder nicht autorisierte Händler bezogen wurden, wird keine kostenlose Garantiebearbeitung durchgeführt.
  4. In diesen Fällen kann der Auftraggeber sein Gerät selbstverständlich zur kostenpflichtigen Reparatur einreichen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand gemäß den gültigen Stundensätzen.
  5. Die Reparaturkosten sind bei Abholung in bar oder per EC-Karte zu begleichen.
  6. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Garantiebearbeitung abzulehnen, wenn der Gerätehersteller keine gültige Seriennummer, Kaufquittung oder Garantieunterlagen bereitstellt.
  7. Für Garantieentscheidungen ist ausschließlich der jeweilige Hersteller verantwortlich. Der Auftragnehmer tritt hierbei nur als ausführender Servicebetrieb auf.

XII. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG verarbeitet.
  2. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Versand, Zahlungsdienstleister).

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der WT-Thiedemann GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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