UVV-PRÜFUNG
für Garten-, Forst- & Motorgeräte
UVV-Prüfungen für Motorsägen, Freischneider, Häcksler & Co.
Gemäß BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV Regel 100-500
Wir führen die von der Berufsgenossenschaft verpflichtenden UVV-Prüfungen für kraftbetriebene Kleingeräte wie Motorsägen, Freischneider, Blasgeräte, Häcksler u. v. m. durch – zuverlässig, gesetzeskonform und dokumentiert.
Was sind UVV-Prüfungen?
UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften und bezieht sich auf gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen von Arbeitsmitteln.
Die Grundlage dafür bilden:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201
DGUV Regel 100-500 (Kapitel 2.10)
Warum sind UVV-Prüfungen wichtig?
✔ Arbeitssicherheit erhöhen – Schützt Anwender und Mitarbeiter vor Gefahren.
✔ Rechtssicherheit schaffen – Bei Verstößen gegen die Prüfpflicht drohen Bußgelder oder Haftung im Schadensfall.
✔ Wartung und Werterhalt – Durch frühzeitige Mängelerkennung bleiben Ihre Geräte länger im Einsatz.
✔ Pflicht für Arbeitgeber – Die Prüfungen sind für viele Geräte gesetzlich vorgeschrieben.
Fazit:
Lassen Sie Ihre Geräte regelmäßig prüfen – für maximale Sicherheit und volle Rechtssicherheit im Betrieb.
Welche Geräte können wir prüfen?
- Blasgerät, Laubsauger
- Freischneider
- Häcksler
- Rasentraktor / Rider
- Heckenscheren
- Motorsägen / Hochentaster
- Trennschneider
- Rasenmäher
- Mähroboter
- Großflächenmäher
- Kommunalgeräte
- Rasenmäher, Wiesenmäher