UVV-PRÜFUNG

für Garten-, Forst- & Motorgeräte

UVV-Prüfungen für Motorsägen, Freischneider, Häcksler & Co.
Gemäß BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV Regel 100-500

Wir führen die von der Berufsgenossenschaft verpflichtenden UVV-Prüfungen für kraftbetriebene Kleingeräte wie Motorsägen, Freischneider, Blasgeräte, Häcksler u. v. m. durch – zuverlässig, gesetzeskonform und dokumentiert.

Was sind UVV-Prüfungen?
UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften und bezieht sich auf gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen von Arbeitsmitteln.
Die Grundlage dafür bilden:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201

  • DGUV Regel 100-500 (Kapitel 2.10)

Warum sind UVV-Prüfungen wichtig?
Arbeitssicherheit erhöhen – Schützt Anwender und Mitarbeiter vor Gefahren.

Rechtssicherheit schaffen – Bei Verstößen gegen die Prüfpflicht drohen Bußgelder oder Haftung im Schadensfall.

Wartung und Werterhalt – Durch frühzeitige Mängelerkennung bleiben Ihre Geräte länger im Einsatz.

Pflicht für Arbeitgeber – Die Prüfungen sind für viele Geräte gesetzlich vorgeschrieben.

Fazit:
Lassen Sie Ihre Geräte regelmäßig prüfen – für maximale Sicherheit und volle Rechtssicherheit im Betrieb.

Welche Geräte können wir prüfen?

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